Aktienrückkaufprogramm 2013

Der Vorstand der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG hat am 30. Oktober 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Rückkauf von eigenen Aktien beschlossen. Über die Börse sollen im Zeitraum vom 30. Oktober 2013 bis zum 31. Dezember 2013 auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2012 bis zu 250.000 Stück eigene Aktien bis zu einem maximalen Kaufpreis von 500.000 EUR zurückgekauft werden. Die zurückgekauften Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden, insbesondere für die Gewinnung von institutionellen Investoren.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung einer Bank durchgeführt. Der Rückkauf der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Absatz 2, 20 a WpHG unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der Verordnung (EG) 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG.

Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) soll den im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten Schlusskurs um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) 2273/2003 einzuhalten. Insbesondere werden nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Dieser durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin abgeleitet.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

» Bekanntmachung vom 30. Oktober 2013

Übersicht zum wöchentlichen Aktienrückkauf

Woche

Zurückgekaufte

Aktien (Stück)

Durch

schnittspreis

Kurswert gesamt 

(in EUR)

KW 444.218 1,5451 € 6.517,08 €
KW 458.0301,5873 €12.745,87 €
KW 4622.5641,5793 €35.636,03 €
KW 473.3401,5726 €5.252,60 €
KW 482.0001,5890 €3.178,00 €
KW 496.8931,5358 €10.586,58 €
KW 509.0001,4309 €12.878,28 €
KW 512.5001,4120 €3.530,00 €
KW 522.0001,4050 €2.810,00 €
KW 15001,4300 €715,00 €
Gesamt61.0451,5374 €93.849,44 €