Cashlink bereitet erste Emissionen unter dem neuen eWpG vor

  • Cashlink Technologies GmbH erhält eine vorläufige Erlaubnis der BaFin für die Kryptowertpapierregisterführung
  • Emission von regulierten Kryptowertpapieren über Cashlink nun möglich
  • Mehrere Kryptowertpapier-Emissionen, unter anderem mit artec technologies AG geplant
  • Unterstützung durch Digital Finance Investor DEWB

Frankfurt am Main, 09.12.2021

Seit dem 17. November 2021 verfügt Cashlink als eines der ersten Unternehmen eine vorläufige Erlaubnis der BaFin für die Kryptowertpapierregisterführung nach § 65 Abs. 2 KWG. Damit ermöglicht Cashlink die Ausgabe von Kryptowertpapieren nach dem neuen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG). Unterstützt wurde das FinTech dabei von einem Team der EY Law rund um Rechtsanwalt Dr. Johannes Blassl, das auf die finanzaufsichtsrechtliche Beratung im Krypto-Bereich spezialisiert ist. Bereits seit 2019 bietet Cashlink eine All-in-One Tokenisierungslösung mit allen relevanten Komponenten für die Emission sogenannter Security Token an. Seit November 2021 ermöglicht Cashlink als eines der ersten Unternehmen nun auch die Emission von Kryptowertpapieren. Im Vergleich zu Wertpapieren Sui Generis, wie Security Tokens, bieten Kryptowertpapiere eine höhere Rechtssicherheit durch den Gutglaubensschutz. Gleichzeitig übernimmt mit dem Kryptowertpapierregisterführer ein BaFin reguliertes Institut die Verantwortung für die Integrität und Sicherheit des Registers.

Erste Emissionen in Vorbereitung

Zahlreiche Akteure am Kapitalmarkt sind bereits von den neuen Möglichkeiten durch Kryptowertpapiere überzeugt. Die börsennotierte artec technologies AG prüft die Emission eines elektronischen Wertpapiers, beispielsweise in Form einer Wandelschuldverschreibung.

“Mit einem blockchain-basierten Security-Token würde artec die Finanzierungsstruktur weiter diversifizieren und bestehende sowie neue Anlegergruppen ansprechen. Er würde auch zu unserer technologische n Weiterentwicklung passen. Denn wir beschäftigen uns im Rahmen der Forschung und Entwicklung derzeit unter anderem damit, wie die Verschlüsselung von Videoaufnahmen in Blockchains dazu beitragen kann, die Echtheit von Videoclips und Snapshots im Rahmen der Videoobservierung zu garantieren”, sagt artec-Vorstand Thomas Hoffmann.

Durch das neue Gesetz ist dieses neue Finanzinstrument auch rein digital zugänglich und ermöglicht einen direkten Vertrieb an Investierende. Als Partner für dieses Projekt stehen dem Mittelständler neben Cashlink die Wertpapierhandelsbank Bankhaus Scheich mit der Vertriebsplattform tradias und die Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek als Rechtsberatung zur Seite.

Nils von Schoenaich-Carolath, Managing Director Digital Assets vom Bankhaus Scheich: “Die Tokenisierung der artec Wandelschuldverschreibung ist auch für uns als Banking Partner die erste Emission auf Basis des neuen eWpG. Diese Emission ist zukunftsweisend für die Entwicklung der Märkte in den kommenden Jahren.”

“Mit dem neuen Gesetz wurde eine innovative Option geschaffen, die aktuell auf Anleihen beschränkt ist. Mit der rechtlichen Gestaltung über eine Wandelanleihe kann aber trotzdem ein Eigenkapitalinstrument begeben werden. Mit dem Team bestehend aus Cashlink, artec, Bankhaus Scheich und Heuking haben wir die vielen Fragen, die sich bei einem solchen Erstprojekt stellen, in enger Zusammenarbeit strukturieren können.” Christopher Görtz von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Rechtsanwalt und Senior Manager bei EY Law Dr. Johannes Blassl: “Wir freuen uns bei dieser spannenden Pioniertransaktion unterstützen zu dürfen. Gemeinsam beschreiten wir hier einen neuen Weg, der die Möglichkeit bereithält, die bestehende Wertpapierhandelsstruktur auf neue Beine zu stellen und das Potential bietet den gesamten Wertpapierhandel zu revolutionieren. Die vom Gesetzgeber neue geschaffene Möglichkeit zur Begebung von Kryptowertpapieren verspricht interessante neue Anwendungsfälle und gleichzeitig eine Steigerung der Transaktionseffizienz.”

Gleichzeitig steht die nachhaltige Investmentplattform Econos für die ersten Emissionen nach dem eWpG in den Startlöchern. In der Vergangenheit emittierte die Plattform bereits mehrere Assets als Security Tokens über die Cashlink Lösung und plant nun auch Kryptowertpapiere in ihr Angebot zu aufzunehmen.

“Für uns steht das eWpG für neue Möglichkeiten. Wir sehen hier die Chance durch die Ausgabe von elektronischen Wertpapieren den Kapitalmarkt für Anleger noch attraktiver zu gestalten und dadurch eine neue Kundengruppe zu gewinnen.” Theresa Hauck von der Econos Invest GmbH

Unterstützung durch neuen Investor

Neben den bestehenden Investoren von Cashlink ist auch die Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) von der Vision eines blockchain-basierten Kapitalmarkts 2.0 überzeugt. Im Dezember wurde ein Investment der auf Digital Finance spezialisierten Beteiligungsgesellschaft in die Cashlink Technologies GmbH erfolgreich abgeschlossen.

“Die Tokenisierung von Finanzprodukten sehen wir als einen wichtigen künftigen Wachstumsbereich der Finanzindustrie. Trotz seiner frühen Phase hat der Finanzplatz Deutschland hier bereits eine führende Rolle eingenommen und bietet der Blockchain-Technologie in der digitalen Transformation des Finanzsektors – unterstützt durch die Blockchain-Strategie der Bundesregierung – besonderes Entwicklungspotenzial. Das Team von Cashlink hat sich hier mit seinen Softwarelösungen als erste Adresse für Tokenisierungsprojekte etabliert. Wir freuen uns daher, Cashlink künftig als Investor zu begleiten”, kommentiert Bertram Köhler, Vorstand der DEWB.