Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Veräußerung der Beteiligung MueTec zum Ende des Geschäftsjahres 2020 noch ausstehend – Anpassung der Ergebnisprognose
DEWB gibt bekannt, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 58 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung durch das BMWi zum Verkauf ihrer Beteiligung MueTec an die SLSS Europe zum heutigen Tag noch aussteht.