DEWB beschließt vorzeitige Refinanzierung ihrer Unternehmensanleihe 2018/2023

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Jena, 15. Mai 2023: Der Vorstand der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG (DEWB) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Emission einer Unternehmensanleihe 2023/2028 im Gesamtumfang von bis zu EUR 10 Mio., eingeteilt in bis zu Stück 10.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 1.000,00 je Teilschuldverschreibung, (im Folgenden “Schuldverschreibungen 2023/2028”) beschlossen. Die Schuldverschreibungen 2023/2028 werden ab dem 15. Juni 2023 bis 14. Juni 2028 (jeweils einschließlich) mit 8,00 % pro Jahr auf ihren Nennbetrag verzinst. Die Schuldverschreibungen 2023/2028 werden im Wege eines Umtauschangebots ausschließlich an Inhaber der Schuldverschreibungen der Unternehmensanleihe 2018/2023 (DE000A2LQL97), die in einem Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 100.000,- tauschen, zur Zeichnung angeboten. Eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekt entfällt gem. Art. 1 Abs. 4 lit. d Verordnung (EU) 2017/1129.

Schuldverschreibungen 2023/2028, die nicht im Rahmen des Umtauschangebots platziert werden, sollen im Wege eines nicht öffentlichen Verkaufsangebotes (Privatplatzierung) Investoren im Inland und europäischen Ausland zum Kauf angeboten werden.

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der DEWB in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der DEWB wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act”) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die DEWB noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die DEWB übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.