Exit MueTec: Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR:

Jena, den 29.04.21 – Die Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG („DEWB“) gibt bekannt, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 58 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Verkauf ihrer Beteiligung MueTec Automatisierte Mikroskopie und Meßtechnik GmbH, München („MueTec“) an die SLSS Europe GmbH, München („SLSS“), am heutigen Tag erteilt wurde.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die letzte wesentliche Bedingung für die zweite Vollzugsstufe des Verkaufsvertrags mit SLSS, in der die übrigen 75,1 Prozent der Geschäftsanteile der MueTec an SLSS übergehen sollen. Der Vorstand erwartet den formalen Vollzug des Vertrages in den nächsten Tagen.

Mit dem Abschluss der zweite Vollzugsstufe wird die DEWB weitere Verkaufserlöse von 11,2 Millionen Euro und einen Ergebnisbeitrag in Höhe von rund 9,4 Millionen Euro (0,56 Euro je DEWB-Aktie) für das laufende Geschäftsjahr erzielen.