Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Veräußerung der Beteiligung MueTec zum Ende des Geschäftsjahres 2020 noch ausstehend – Anpassung der Ergebnisprognose
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR:
Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Veräußerung der Beteiligung MueTec zum Ende des Geschäftsjahres 2020 noch ausstehend – Anpassung der Ergebnisprognose
Jena, den 31.12.2020
Die Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG („DEWB“) gibt bekannt, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 58 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie („BMWi“) zum Verkauf ihrer Beteiligung MueTec Automatisierte Mikroskopie und Meßtechnik GmbH, München („MueTec“) an die SLSS Europe GmbH, München („SLSS“), zum heutigen Tag noch aussteht.
Die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Bedingung für die zweite Vollzugsstufe des Verkaufsvertrags mit SLSS, in der die übrigen 75,1 Prozent der Geschäftsanteile der MueTec an SLSS übergehen sollen. Der Vorstand sieht nach seinen Erkenntnissen aus dem Verfahren und dem derzeitigen Stand der Prüfung der beteiligten Ministerien weiterhin keine Versagungsgründe und geht davon aus, dass die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das BMWi im ersten Quartal 2021 erfolgen wird.
Mit dem Vollzug der zweiten Vollzugsstufe nach dem Bilanzstichtag verschiebt sich die für das Geschäftsjahr 2020 erwartete Realisierung des Ergebnisbeitrags in Höhe von rund 9,4 Millionen Euro (0,56 Euro je DEWB-Aktie) in das Geschäftsjahr 2021. Die Ergebnisprognose für das laufende Geschäftsjahr 2020 reduziert sich entsprechend auf einen Jahresüberschuss von über zwei Millionen Euro.