Cashlink bereitet erste Emissionen unter dem neuen eWpG vor
Seit dem 17. November 2021 verfügt Cashlink als eines der ersten Unternehmen eine vorläufige Erlaubnis der BaFin für die Kryptowertpapier-registerführung nach § 65 Abs. 2 KWG. Damit ermöglicht Cashlink die Ausgabe von Kryptowertpapieren nach dem neuen Gesetz über elektronische Wertpapiere.